Onlineshop starten
Onlineshop ohne Gewerbe: Wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen
Einen Onlineshop ohne Gewerbe aufbauen und testen dürfen Sie. Sobald Sie aber dauerhaft und mit Gewinnabsicht verkaufen, ist in Deutschland meist eine Gewerbeanmeldung fällig. Dieser Ratgeber erklärt, wo die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe liegt, was die Kleinunternehmerregelung bedeutet und welche Angaben ins Impressum gehören.
Kurz gesagt
- Einen Shop bauen und testen dürfen Sie ohne Gewerbe. Die Anmeldung wird fällig, wenn Sie wirklich verkaufen.
- Entscheidend ist, ob Sie selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln. Ob Sie schon Gewinn machen, spielt keine Rolle.
- Ein einmaliger Verkauf von Dingen aus Ihrem Privatbesitz ist kein Gewerbe.
- Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, nicht von der Gewerbeanmeldung.
- Ein geschäftsmäßiger Onlineshop braucht ein Impressum, auch ohne Gewinnabsicht.
Dürfen Sie einen Onlineshop ohne Gewerbe starten?
Ja und nein. Sie dürfen einen Onlineshop einrichten, Produkte anlegen und alles testen, bevor Sie ein Gewerbe anmelden. Eine Website zu bauen ist für sich noch keine gewerbliche Tätigkeit.
Das ändert sich, wenn Sie verkaufen. Nach § 14 der Gewerbeordnung muss jeder Gewerbetreibende die Aufnahme seiner Tätigkeit anzeigen. Ein Onlineshop, den Sie dauerhaft betreiben, fällt in der Regel darunter, auch wenn er klein ist.
Anders ist es, wenn Sie einmalig Dinge aus Ihrem Privatbesitz verkaufen. Laut IHK fehlt dann die Absicht, die Tätigkeit fortzusetzen, und damit liegt kein Gewerbe vor.
Gut zu wissen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich, und Ihr Fall kann anders liegen. Klären Sie Fragen im Zweifel mit Ihrer IHK, dem Gewerbeamt, dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Hobby oder Gewerbe: darauf kommt es an
Die IHK nennt drei Merkmale. Selbständig ist, wer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung und Gefahr handelt. Auf Dauer heißt, dass Sie die Tätigkeit fortsetzen wollen und nicht nur einmal verkaufen. Und Sie handeln mit Gewinnerzielungsabsicht.
Wichtig: Laut IHK kommt es nicht darauf an, ob Sie tatsächlich Gewinn machen. Wer Ware einkauft, um sie mit Aufschlag weiterzuverkaufen, will Gewinn erzielen, auch wenn am Jahresende wenig übrig bleibt.
Anzeichen für ein Gewerbe
- Sie verkaufen regelmäßig, nicht nur einmal
- Ihre Preise sollen Gewinn bringen, nicht nur Kosten decken
- Sie verkaufen an Fremde, nicht nur an Familie und Freunde
- Sie kaufen Ware oder Material ein, um es zu verkaufen
Wo Sie Ihr Gewerbe anmelden
Sie melden Ihr Gewerbe bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung an, in der Sie Ihr Gewerbe beginnen. Zuständig ist in der Regel das Gewerbeamt. Es entscheidet auch, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Nach der Anmeldung schickt das Gewerbeamt eine Kopie automatisch an das Finanzamt. Sie müssen sich also nicht an zwei Stellen gleichzeitig um die Anmeldung kümmern.
Das sollten Sie zur Gewerbeanmeldung wissen
Die Gewerbeanmeldung ist kein einmaliger Schritt, um den Sie sich danach nie wieder kümmern. Auch spätere Änderungen gehören dazu.
- Anmeldung bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, meist beim Gewerbeamt
- Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt
- Änderungen und das Ende Ihres Gewerbes melden Sie ebenfalls
- Wer sich nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld
Die Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer. Sie ersetzt die Gewerbeanmeldung nicht. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Ihr Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und bleibt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro. Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, ist schon dieser Umsatz steuerpflichtig.
Laut IHK starten Gründer seit 2025 automatisch als Kleinunternehmer. Übersteigt der Umsatz im Gründungsjahr 25.000 Euro, endet der Status ab diesem Zeitpunkt.
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und vermerken stattdessen die Steuerbefreiung. Dafür können Sie keine Vorsteuer abziehen. Sie können auf die Regelung verzichten, sind dann aber fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden.
Impressum und Pflichtangaben im Onlineshop
Ein Onlineshop braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Laut IHK gilt das für geschäftsmäßige Angebote, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht nötig. Ein Impressum kann also auch ohne Gewerbeanmeldung Pflicht sein.
Das Impressum muss leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein, etwa über einen Link im Footer. Die Steuernummer gehört nicht hinein. Fehlt das Impressum oder ist es falsch, drohen ein Bußgeld und kostenpflichtige Abmahnungen. Außerdem haben Verbraucher in der EU bei Onlinekäufen 14 Tage Zeit, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Ins Impressum gehören
- Ihr Vor- und Zuname oder Ihr vollständiger Firmenname
- Ihre vollständige Straßenanschrift
- Ihre E-Mail-Adresse
- Ihre Telefonnummer
- Registergericht und Registernummer, falls Sie eingetragen sind
- Ihre USt-IdNr., falls vorhanden
Gut zu wissen
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Einen Link darauf können Sie aus Ihrem Impressum entfernen.
Erst bauen, dann verkaufen
Sie müssen nicht auf die Gewerbeanmeldung warten, um anzufangen. Wenn Sie Ihren Shop zuerst bauen, wissen Sie, was Sie verkaufen, zu welchem Preis und wie er aussehen soll. Sorgen Sie aber dafür, dass die Anmeldung erledigt ist, bevor die erste echte Bestellung eingeht.
Eine sinnvolle Reihenfolge
- Bauen Sie Ihren Shop und legen Sie Ihre Produkte an
- Prüfen Sie Ihre Pläne anhand der Merkmale oben
- Melden Sie Ihr Gewerbe an, wenn die Merkmale zutreffen
- Ergänzen Sie Impressum, AGB und Datenschutzerklärung
- Aktivieren Sie die Zahlungen und nehmen Sie die erste Bestellung an
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