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AGB für den Onlineshop: was hineingehört

AGB für Ihren Onlineshop sind die festen Spielregeln für jede Bestellung: wer Sie sind, was etwas kostet, wie Lieferung und Zahlung ablaufen und was passiert, wenn ein Kunde es sich anders überlegt. AGB sind keine Pflicht, viele Angaben darin aber schon. Dieser Ratgeber erklärt, was hineingehört, wann Kunden die AGB sehen müssen, wie Widerrufsbelehrung und Widerrufsbutton funktionieren und wie sich AGB von Impressum und Datenschutzerklärung unterscheiden.

Aktualisiert 20. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
  • AGB sind keine Pflicht, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung dagegen schon.
  • AGB gelten nur, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen und Kunden sie abrufen und speichern können.
  • Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht, und Sie müssen mit der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung darüber informieren.
  • Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Onlineshops eine Widerrufsfunktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder ähnlich.
  • Schreiben Sie AGB für Ihren eigenen Shop. Kopierte AGB passen nicht zu Ihren Abläufen.

Sind AGB für einen Onlineshop Pflicht?

Nein. Eine allgemeine Pflicht, AGB zu verwenden, gibt es nicht. Die IHK Region Stuttgart nennt die Geltung von AGB in ihren Rechtstipps für den Onlinehandel mit dem Zusatz „falls vorhanden“. Pflicht sind aber die Informationen. Vor der Bestellung nennen Sie Verbrauchern unter anderem Ihre Identität und Anschrift, den Gesamtpreis, die Liefer- und Zahlungsbedingungen und das Widerrufsrecht. Dazu kommen ein Impressum nach § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung. Viele Shops fassen die Vertragsregeln in AGB zusammen, weil Kunden sie dort suchen. Ohne AGB gilt das Gesetz. Mit AGB regeln Sie Punkte, die das Gesetz offen lässt, zum Beispiel wie Sie mit verspäteten oder beschädigten Lieferungen umgehen.
Gut zu wissen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre AGB im Zweifel von einem Anwalt, Ihrer IHK oder einem Händlerverband prüfen.

Was in die AGB gehört

Der Inhalt hängt von Ihrem Sortiment ab. Für einen Shop, der an Verbraucher verkauft, decken die folgenden Punkte das Wichtigste ab. Halten Sie die AGB kurz, klar und passend zu Ihren tatsächlichen Abläufen. Die Widerrufsbelehrung und das Impressum führen viele Shops als eigene Seiten neben den AGB.

Diese Themen gehören hinein

  • Anbieter: Firmenname, Anschrift, E-Mail, Telefon, Handelsregister und USt-IdNr.
  • Preise: Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten und sonstige Kosten
  • Lieferung: Liefergebiet, Lieferzeit und was bei Verzögerungen gilt
  • Zahlung: akzeptierte Zahlungsarten und wann die Zahlung fällig ist
  • Widerrufsrecht: die 14 Tage, wie der Widerruf funktioniert und welche Waren ausgenommen sind
  • Rücksendung: wer die Rücksendekosten trägt und wie Sie erstatten
  • Gewährleistung: die gesetzliche Mängelhaftung und eine eventuelle Garantie
  • Streitbeilegung: ob Sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen

Widerrufsrecht und Rücksendung

Verbraucher können einen Onlinekauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei Waren beginnt die Frist mit der Lieferung. Darüber informieren Sie mit der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung, die Sie an Ihren Shop anpassen. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Für Waren gilt außerdem die gesetzliche Gewährleistung: Mängelansprüche verjähren nach § 438 BGB in der Regel zwei Jahre nach der Ablieferung.

Was bei Rücksendungen gilt

  • Sie erstatten Zahlungen inklusive der Standardversandkosten spätestens nach 14 Tagen
  • Sie dürfen die Erstattung verweigern, bis die Ware zurück ist oder der Kunde die Absendung nachweist
  • Der Kunde trägt die Rücksendekosten nur, wenn Sie ihn vorher darüber informiert haben
  • Bei Waren, die nicht normal per Post zurückgehen können, nennen Sie die geschätzten Rücksendekosten
  • Mehrkosten einer teureren Versandart, die der Kunde gewählt hat, müssen Sie nicht erstatten

Wie und wann Kunden die AGB sehen müssen

Nach § 305 BGB werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, der Kunde in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann und er mit ihnen einverstanden ist. AGB, die erst mit der Ware kommen, sind zu spät. Im Onlinehandel kommt § 312i BGB hinzu: Kunden müssen die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können. Der Bestellbutton muss klar auf die Zahlungspflicht hinweisen, die IHK nennt als Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“. Sie empfiehlt außerdem eine Checkbox, mit der Kunden vor der Bestellung bestätigen, dass sie AGB und Widerrufsbelehrung gelesen haben.

So setzen Sie es um

  • Verlinken Sie AGB und Widerrufsbelehrung im Footer jeder Seite
  • Weisen Sie im Checkout vor dem Bestellbutton auf die AGB hin
  • Bieten Sie die AGB als PDF zum Speichern an
  • Senden Sie AGB und Widerrufsbelehrung mit der Bestellbestätigung per E-Mail

Muster-Widerrufsformular und Widerrufsbutton

Zur Belehrung gehört das Muster-Widerrufsformular. Sie müssen es bereitstellen, der Kunde muss es aber nicht verwenden. Eine eindeutige Erklärung per E-Mail genügt ebenfalls. Seit dem 19. Juni 2026 schreibt § 356a BGB zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vor. Sie muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden Formulierung beschriftet, gut sichtbar und während der gesamten Widerrufsfrist leicht erreichbar sein. Der Kunde gibt seinen Namen, die Vertragsangaben und den Weg für die Eingangsbestätigung an und bestätigt über „Widerruf bestätigen“. Danach senden Sie ihm unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, mit dem Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
Gut zu wissen
Laut IHK Region Stuttgart kann die Widerrufsfunktion ein Button oder ein Link auf eine Unterseite sein. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass ein Login nur verlangt werden darf, wenn auch der Vertrag nur mit Kundenkonto geschlossen werden konnte.

AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis

Diese Seiten werden oft verwechselt, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Führen Sie sie als getrennte Seiten, damit Kunden jede schnell finden. Das Impressum ist kein Teil der AGB. Nach § 5 DDG muss es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Datenschutzerklärung ist eine eigene Pflicht nach der DSGVO und gilt auch ohne AGB.
  • AGB: die Regeln des Kaufvertrags zwischen Ihnen und dem Kunden
  • Datenschutzerklärung: welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, wozu und welche Rechte Betroffene nach der DSGVO haben
  • Cookie-Hinweis: welche Cookies und Tracker die Website nutzt und wie Besucher einwilligen oder widerrufen
  • Impressum: Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, E-Mail, Registereintrag und USt-IdNr.

Praktische Tipps

Gute AGB sind kurz, klar und passen zu Ihrem tatsächlichen Ablauf. Ein paar Gewohnheiten helfen.
  • Kopieren Sie keine AGB eines anderen Shops: Sie beschreiben fremde Abläufe, und die Übernahme fremder Texte kann deren Urheberrecht verletzen
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit von Ihrer IHK, einem Händlerverband oder einem Anwalt beraten
  • Entfernen Sie jeden Hinweis auf die OS-Plattform der EU, auch aus Impressum und AGB: Diese Pflicht ist am 20. Juli 2025 entfallen
  • Prüfen Sie § 36 VSBG: Mit mehr als zehn Beschäftigten müssen Sie angeben, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen
  • Achten Sie darauf, dass Checkout, Produktseiten und AGB dasselbe sagen
  • Aktualisieren Sie die AGB bei Gesetzesänderungen und bewahren Sie alte Fassungen auf

AGB auf einer SitePack-Website

In SitePack verwalten Sie rechtliche Seiten unter Content im Admin-Bereich. Es gibt einen eigenen Editor für Ihre AGB und einen für Ihre Datenschutzerklärung. Jede rechtliche Seite, die Sie hinzufügen, zum Beispiel eine Seite zur Rücksendung, erscheint automatisch als Link in der Copyright-Leiste Ihres Footers.
  • Schreiben Sie Ihre AGB im AGB-Editor unter Content
  • Legen Sie eigene Seiten für Rücksendung oder Versand an, wenn die AGB lang werden
  • Prüfen Sie den Footer: Die Links zu Ihren rechtlichen Seiten erscheinen dort von selbst
  • Machen Sie eine Testbestellung und prüfen Sie, wo Ihre AGB vor dem Bestellbutton sichtbar sind

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