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Barrierefreiheit im Onlineshop: European Accessibility Act und BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops, die an Verbraucher in der EU verkaufen, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. So verlangt es der European Accessibility Act, in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Regeln betreffen den ganzen Kaufprozess, von der Produktinformation bis zur Zahlung. Dieser Ratgeber erklärt, für wen sie gelten, welche Ausnahme es für Kleinstunternehmen gibt, was Sie veröffentlichen müssen und wie Sie Ihren Shop Schritt für Schritt zugänglicher machen.

Aktualisiert 30. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
  • Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr seit dem 28. Juni 2025.
  • Er umfasst Websites und Apps, über die Verbraucher einen Kauf abschließen, einschließlich Identifizierung und Zahlung.
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, sind ausgenommen.
  • Betroffene Shops müssen in ihren AGB oder einem gleichwertigen Dokument erklären, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
  • Sanktionen legt jedes EU-Land selbst fest, nationale Behörden kontrollieren die Einhaltung.

Was der European Accessibility Act ist

Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die Richtlinie (EU) 2019/882, die gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegt. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können. Jedes EU-Land hat die Richtlinie in eigenes Recht umgesetzt, in Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Vorschriften gelten seit dem 28. Juni 2025. Seitdem müssen betroffene Dienstleistungen für Verbraucher die Anforderungen erfüllen.
Gut zu wissen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Richtlinie überlässt Details den einzelnen EU-Ländern, prüfen Sie daher das BFSG und die Gesetze der Länder, in die Sie verkaufen, oder fragen Sie einen Berater.

Gilt das für Ihren Onlineshop?

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen ausdrücklich darunter. Die Richtlinie versteht darunter Dienstleistungen, die im Fernabsatz über Websites und mobile Anwendungen elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Einfach gesagt: ein Onlineshop oder eine App, in der Verbraucher etwas kaufen können. Die Pflichten gelten für den Onlineverkauf jedes Produkts und jeder Dienstleistung, nicht nur für Produkte, die selbst unter die Richtlinie fallen. Ein Shop, der Kleidung, Möbel oder Tickets an Verbraucher verkauft, ist also betroffen, sofern keine Ausnahme greift.
  • Onlineshops, die an Verbraucher in der EU verkaufen
  • Buchungen und Ticketverkauf an Verbraucher
  • Mobile Shopping-Apps
  • Nicht betroffen: reine Verkäufe an Unternehmen

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen für diese Dienstleistungen und den damit verbundenen Pflichten ausgenommen. Die Richtlinie definiert ein Kleinstunternehmen als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Viele kleine Onlineshops fallen damit nicht unter die Pflichten. Trotzdem ist ein barrierefreier Shop für alle Kunden einfacher zu nutzen, und Barrierefreiheit geht oft mit guter Suchmaschinenoptimierung einher. Behalten Sie Ihre Größe im Blick: Wachsen Sie über die Schwellen hinaus, gelten die Pflichten.
  • Weniger als 10 Beschäftigte
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
  • Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen wie einen Onlineshop

Was ein barrierefreier Onlineshop bieten muss

Für Websites und Apps verlangt die Richtlinie, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Für den elektronischen Geschäftsverkehr kommen besondere Punkte hinzu, festgelegt in Anhang I der Richtlinie.

Anforderungen an Onlineshops

  • Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie liefert
  • Funktionen für Identifizierung, Sicherheit und Zahlung barrierefrei machen, wenn sie Teil Ihrer Dienstleistung sind
  • Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste anbieten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind
  • Die Website und die App selbst einheitlich und angemessen barrierefrei gestalten
Gut zu wissen
Die Richtlinie arbeitet mit harmonisierten Normen: Dienstleistungen, die veröffentlichten harmonisierten Normen entsprechen, gelten insoweit als konform. In der Praxis nutzen viele Unternehmen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Arbeits-Checkliste.

Was Sie veröffentlichen müssen

Betroffene Dienstleister müssen Informationen erstellen, die erklären, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, nach Anhang V der Richtlinie. Diese Informationen gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein gleichwertiges Dokument. Sie müssen öffentlich in schriftlicher und mündlicher Form verfügbar sein, barrierefrei, und so lange aufbewahrt werden, wie die Dienstleistung angeboten wird.
  • Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreien Formaten
  • Erklärungen, die zum Verständnis der Dienstleistung nötig sind
  • Eine Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Unverhältnismäßige Belastung und grundlegende Veränderung

Die Anforderungen gelten nur, soweit sie die Dienstleistung nicht grundlegend in ihrem Wesen verändern und das Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten. Das können Sie nicht einfach behaupten. Die Richtlinie verlangt, dass Sie es anhand der Kriterien in Anhang VI beurteilen und diese Beurteilung dokumentieren. Die Ergebnisse bewahren Sie fünf Jahre ab der letzten Erbringung der Dienstleistung auf und legen sie den Behörden auf Anfrage vor.

Übergangsfristen und Durchsetzung

Die Richtlinie sieht Übergänge vor. Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen unverändert weiterlaufen, bis sie enden, höchstens aber fünf Jahre ab diesem Datum. Außerdem dürfen Dienstleister Produkte, die sie vor diesem Datum rechtmäßig genutzt haben, für ähnliche Dienstleistungen bis zum Ende einer Übergangsfrist am 28. Juni 2030 weiter einsetzen. Jedes EU-Land legt eigene Sanktionen fest, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen, und nationale Behörden prüfen, ob Dienstleistungen die Vorgaben erfüllen.

Eine praktische Checkliste für Ihren Shop

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Beginnen Sie mit den Teilen Ihres Shops, die jeder Kunde nutzt, von der Produktseite bis zur Zahlung.
  • Prüfen Sie, ob Sie ein Kleinstunternehmen sind, und dokumentieren Sie es
  • Geben Sie jedem Produktbild einen klaren Alternativtext
  • Sorgen Sie für ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Prüfen Sie, ob der ganze Checkout nur mit der Tastatur funktioniert
  • Beschriften Sie jedes Formularfeld und erklären Sie Fehler verständlich
  • Vermitteln Sie Informationen nicht nur über Farbe
  • Ergänzen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit in Ihren AGB
  • Testen Sie regelmäßig, auch nach Designänderungen

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